Mietbedingungen
- Der Mietvertrag umfasst das genannte Ferienhaus wie im
aktuellen Katalog bzw. der Homepage www.simosol.de beschrieben.
Simosol erhebt grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von €
13,- pro Mietvertrag.
Evtl. Änderungen, die Simosol nach Druck des Kataloges zu Händen
kommen, werden laufend auf der Homepage www.simosol.de registriert.
Das Mietobjekt darf nicht ohne besondere Erlaubnis von mehr
Personen bewohnt werden, als der in der Beschreibung erlaubten
Anzahl.
- Der Mietvertrag ist bindend, und die 1. Rate muss spätestens 4
Tage nach Buchung überwiesen werden. Einzahlungsdatum steht auf dem
Mietvertrag!(Handelt es sich beim Mieter um eine Gruppe jüngerer
Leute, ist der Mietvertrag erst nach Genehmigung des Eigentümers
des Mietobjekts bindend). Der Mieter hat jedoch das Recht zur
Kündigung des Mietverhältnisses bis zu 90 Tagen vor Einzug in das
Mietobjekt. Bei einer solchen Kündigung sind folgende Regeln
geltend:
Bei Kündigung des Mietverhältnisses bis zu 90 Tagen vor Einzug in
das Mietobjekt wird der eingezahlte Betrag abzüglich 15% der
Gesamtmiete an den Mieter zurückgezahlt.
Bei Kündigung später als 90 Tage vor Einzug in das Mietobjekt
verfällt der gesamte Mietbetrag zur Zahlung. Das heißt u. A., dass
die 2. Rate unter allen Umständen an Simosol eingezahlt werden
muss, so dass der Betrag vertragsgerecht 6 Wochen vor Einzugsdatum
Simosol in Händen ist. Eine Kündigung gilt ab dem Tag, wo sie bei
Simosol vorliegt.
Es ist möglich, bis 90 Tage vor Einzug in das Mietobjekt gegen
eine Gebühr von € 60,- das Mietverhältnis zu ändern (Mietobjekt
oder Mietperiode).
- Weder der Eigentümer des Mietobjekts noch Simosol übernimmt
während der Mietdauer irgendeine Haftung für den Mieter oder sein
Eigentum, da für die Mieter bzw. die im Vertrag angegebenen
Reiseteilnehmer keinerlei Versicherung abgeschlossen wird.
- Simosol kann als Vermittler mit sofortiger Wirkung das
Mietverhältnis kündigen bei höherer Gewalt (Krieg, Streik,
Naturkatastrophen und dergleichen) sowie bei evtl.
Zwangsversteigerung bzw. evtl. Verkauf des Mietobjekts.
- Es ist die Möglichkeit vorhanden eine Reiserücktrittsgebühr
entsprechend 4% des Gesamtmietbetrages (jedoch mindestens € 15) zu
zahlen. Sie sichert den Mieter bzw. die im Mietvertrag angegebenen
Reiseteilnehmer bei akutem, ernsthaftem Krankheitsfall oder Tod
eines der bei Buchung angegebenen Reiseteilnehmer. Sie auch "Wissenswertes".
- Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Mietobjekt mit allem was
dazu gehört sorgfältig und gebührend zu behandeln, wobei er für
alle Schäden haftet, die er oder die ihn begleitenden Personen
verursacht haben. Er ist dazu verpflichtet, vor Abreise alle
selbstverschuldeten Schäden am Mietobjekt und Inventar zu ersetzen.
Sollten während der Mietdauer Schäden an der Wohnung oder dem
Inventar verursacht werden, muss Simosol umgehend vom Mieter davon
unterrichtet werden. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das
Mietobjekt in sauberem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
Anderenfalls ist Simosol dazu berechtigt dem Mieter eine
Endreinigung in Rechnung zu stellen.
- Simosol behält sich vor, im Falle von Vertragsbruch von Seiten
des Hausbesitzers, bei Buchungsfehlern u. Ä. entweder den gezahlten
Mietbetrag zurück zu zahlen oder ein alternatives Mietobjekt zu
beschaffen. Sollte ein neues Mietobjekt billiger als das
ursprünglich gemietete sein, wird der Differenzbetrag
selbstverständlich zurückgezahlt.
- Simosol kann für Änderungen, die das Mietobjekt nicht betreffen
keine Verantwortung übernehmen (z. B. Änderung von Angelrechten
oder Bademöglichkeiten, Niederlegung von Verkehrslinien und
Einkaufsmöglichkeiten und dergleichen). Außerdem hat Simosol keinen
Einfluss und keine Informationen über evtl. Bau- und/oder
Straßenarbeiten. Simosol ist nicht verantwortlich für evtl.
Minderung des Urlaubswertes aufgrund der Schließung einer
Badeanstalt usw.
- Simosol ist im Fall von Preissteigerungen, erhöhten Steuern,
Abgaben oder Kursänderungen dazu berechtigt, den Mietbetrag zu
erhöhen - dies erfolgt gegen Vorlage einer Dokumentation der
Preiserhöhung. Das berechtigt jedoch den Mieter nicht das
Mietverhältnis zu kündigen.
- Evtl. Beanstandungen bezüglich des Mietobjekts müssen sofort -
jedoch spätestens 48 Stunden nach Einzug in das Mietobjekt bzw.
umgehend nach Entstehen des Schadens bei Simosol angezeigt werden,
damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unzufriedenstellende
Reinigung des Mietobjekts (z. B. nach den vorigen Mietern) muss
Simosol umgehend am Einzugstag mitgeteilt werden. Evtl.
Entschädigung kann im gegebenen Fall nur ab dem Zeitpunkt gerechnet
werden, wo die Reklamation bei Simosol eingegangen ist.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters ohne vorherige
Unterrichtung an Simosol verliert der Mieter jegliches Recht auf
evtl. Entschädigung. Außerdem ist der Mieter dazu verpflichtet,
Simosol eine angemessene Frist zur Beseitigung evtl. Mängel
einzuräumen. Eine Beseitigung von groben Mängeln kann auch eine
evtl. Umbuchung in ein anderes Mietobjekt sein. Die
Entschädigungspflicht umfasst nur direkten finanziellen Schaden und
kann niemals den Wert der Gesamtmiete übersteigen. Für indirekte
Schäden, Folgeschäden bzw. immaterielle Schäden kann Simosol nicht
verantwortlich gemacht werden.
- Kaution: Weihnachten/Sylvester wird bei allen Mietobjekten eine
Kaution in Höhe von € 300,- erhoben. Bei Ferienhäusern mit
Swimmingpool wird das ganze Jahr hindurch eine Kaution von € 300,-
erhoben. Es kann in Ausnahmefällen (z. B. Mitnahme von Haustieren
oder einer Gruppe jüngerer Mieter o. Ä.) extraordinär eine Kaution
erhoben werden. Die Kaution wird innerhalb von 2 Wochen nach
Urlaubende zurückgezahlt, sofern das Mietobjekt in ordnungsgemäßem
Zustand verlassen wurde und die Abrechnung der Nebenkosten korrekt
vorgenommen wurde.
- Gerichtsstand: Aalborg/Dänemark.
- Es wird im Übrigen auf die Kataloginformationen bzw.
Informationen auf der Homepage www.simosol.de -
insbesondere "Wissenswertes"
- hingewiesen.